Kürzel »geb.« soll verschwinden

Nach EU-Urteil muss Deutschland die Reisepässe ändern

»Müller geb. Meier« - solche Angaben kennen viele Deutsche aus ihren Pässen. Im Ausland ist das »geb.«-Kürzel im Reisepass aber missverständlich, meint ein Kläger. Das bestätigte auch der EU-Gerichtshof in Luxemburg.

Aus deutschen Reisepässen soll das Kürzel »geb.« für »geboren« bald verschwinden. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Oktober 2014 (Rechtssache C-101/13 U) reicht die Abkürzung nicht aus, um auch im Ausland eindeutig den Geburtsnamen zu erkennen.

Das jetzige Kürzel sei nicht konform mit EU-Recht und internationalen Luftfahrtnormen, weil im Pass neben dem Namen der Geburtsname nur nach einer Abkürzung erscheint, »die noch dazu nicht in eine der verlangten Sprachen übersetzt ist«, argumentierten die EU-Richter.

Laut dem Urteil muss für Behörden anderer Länder verständlich sein, dass es sich bei der Angabe in dem Feld um den Geburtsnamen einer Person handelt. Das kann laut EuGH dadurch erreicht werden, dass auf Abkürzungen v...


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