nd-aktuell.de / 30.10.2014 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Kreditgebühren: Verjährung gilt taggenau

Karlsruhe Der Bundesgerichtshof hat mit Blick auf sein am Dienstag verkündetes Urteil zu Verbraucherkrediten den maximalen Zeitraum präzisiert, in welchem Bankkunden unzulässige Bearbeitungsgebühren zurückfordern können. Demnach gilt die zehnjährige Verjährung taggenau und nicht ab Anfang 2004. Verbraucherschützer empfehlen betroffenen Kunden, Forderungen umgehend per Musterbrief zu erheben. Auch Gebühren aus späterer Zeit müssen bis Ende 2014 eingefordert werden. Falls Banken auf Zeit spielten, solle der Ombudsmann eingeschaltet werden. AFP/nd