Bonusprogramme: Firmen haben Spielraum

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Firmen dürfen selbst bestimmen, ob Bonuspunkte bei Treueprogrammen übertragbar sind und wann sie verfallen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Er gab der Lufthansa AG recht. Sie war von einem Kunden verklagt worden, der am Vielfliegerprogramm »Miles & More« teilgenommen hatte. Der Konzern hatte ihm 2011 gekündigt, weil er Bonusmeilen im Wert von 3000 Euro für Buchungen verwendet, die Tickets aber für jemand anderen gekauft hatte. Als Anbieterin des Programms könne die Lufthansa »Art und Umfang der Leistung«, die sie ihren Kunden verspreche, selber bestimmen, hieß es. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal