Dreckschleuder nun auch Datenschleuder

Thomas Lutze plädiert für eine gehörige Portion gesunden Misstrauens gegenüber dem selbststeuernden Automobil

  • Thomas Lutze
  • Lesedauer: 3 Min.

Das sich selbst steuernde Fahrzeug klingt für viele nach Science Fiction. Technisch möglich ist es bereits jetzt. Die Spitzenmodelle der Oberklasse sind in der Lage, selbstständig die Spur zu halten, zu bremsen und zu beschleunigen und würden bei sturen Geradeausfahrten über hunderte Kilometer ohne Zutun des Fahrers auskommen. Möglich wird dies nicht durch Magie, sondern durch eine Vielzahl von Sensoren und eine aufwändige Computertechnik zur Auswertung und Verarbeitung der Unmengen von gesammelten Daten. Die Rechentechnik moderner Fahrzeuge erfasst dabei nicht nur die eigene Position in Relation zu den Objekten in der unmittelbaren Umgebung, um etwa zu bremsen oder bei freier Spur automatisch Gas zu geben. Sie versteht auch die Verkehrszeichen am Straßenrand und behält mittels Kameras im Innenraum auch die Reaktionsfähigkeit des Fahrzeugführers im Blick und kann so bei Anzeichen von Müdigkeit Warnhinweise geben.

Momentan werden diese technischen Möglichkeiten vor allem dazu genutzt, den individuellen Komfort und die Sicherheit im jeweiligen Fahrzeug zu erhöhen, obwohl eine viel weiter gehende Nutzbarmachung der gesammelten Daten denkbar wäre. Würden alle entsprechend ausgerüsteten Fahrzeuge ihre Daten über den Verkehrsfluss über die ohnehin bestehende Internetverbindung an eine zentrale Stelle weiterleiten, könnten Staus bereits bei ihrem Entstehen erkannt werden und frühzeitige Umfahrungsempfehlungen gegeben, die Entstehung von Staus möglicherweise sogar generell reduziert werden. Navigationssysteme könnten so intelligent mit anderen Datenquellen verknüpft werden, dass sie nicht nur eine Umfahrung des Berufsverkehrs empfehlen, sondern gleich eine alternative Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vorschlagen, die Anzeige von freien Park&Ride-Parkplätzen auf der Strecke inklusive. Was hier bereits technisch möglich wäre und zur Verkehrsvermeidung beitragen könnte, scheitert am mangelnden Willen und Horizont von Fahrzeugherstellern und Verkehrsplanern.

Doch es liegt in der Dialektik des Fortschritts, dass auch Schatten sein muss, wo viel Licht ist. Wo Daten gesammelt und übertragen werden, werden Begehrlichkeiten geweckt. Neben reißerischen Berichten über mögliche feindliche Übernahmen der Bordelektronik bei voller Fahrt durch Computerhacker muss hier besonders an die Strafverfolgungsbehörden im Kleinen und die umtriebigen Geheimdienste im Großen gedacht werden. Wenn ein Fahrzeug nicht nur weiß, wo es sich befindet und seinen Standort automatisch weitergeben kann, sondern auch, wer es wann nutzt, dann wird das Ausmaß an möglicher Überwachung größer. Zwar gilt in Deutschland der Grundsatz, dass sich kein Beschuldigter selbst belasten muss. Mit der Nutzung eines total vernetzten Fahrzeugs tut man dies aber womöglich ständig. Den Datenschatz, den die Fahrzeuge anhäufen, würden Strafverfolger sicherlich gerne heben und so scheint es nur eine Frage der Zeit, bis der ausgelesene Datenspeicher eines Autos zum regelmäßigen Beweismittel in Verkehrsprozessen vor Gericht wird. Ein Auto, das die gerade geltende Geschwindigkeitsbegrenzung sowie die eigene Geschwindigkeit erfassen und speichern kann, erledigt theoretisch bereits jetzt die Arbeit des Messbeamten mit dem Lasergerät am Straßenrand. Aus den Aufzeichnungen eines Systems, das die Reaktionsfähigkeit des Fahrzeugführers überwacht, lassen sich weitere Rückschlüsse über den gesundheitlichen Zustand eines Fahrers ziehen. Und selbst bei vorhandener Möglichkeit der Abschaltung einzelner dieser Systeme wird derjenige, der dies wirklich tut, getreu dem Grundsatz »Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten« allein dadurch zum Verdächtigen.

Es braucht daher nicht nur starke Regelungen zum Datenschutz durch den Gesetzgeber, sondern wie sonst im Internet auch eine gehörige Portion Misstrauen vor denselben und dem lückenlosen Einsatz effektiver Verschlüsselungstechnologien durch die Fahrzeughersteller.

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