nd-aktuell.de / 05.11.2014 / Ratgeber / Seite 22

Betriebsrente (fast) immer erste Wahl

Betriebliche Altersvorsorge (Teil 1)

Hermannus Pfeiffer
Legt der Arbeitgeber bei Angeboten zur Entgeltumwandlung auf die Beiträge seiner Mitarbeiter noch einen Zuschuss aus der Firmenkasse drauf, ist die Betriebsrente (fast) immer die erste Wahl. Günstiger können Arbeitnehmer nicht in den Genuss einer Zusatzrente kommen.

Auch für Arbeitnehmer ab 50 ist die Betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, eine attraktive Geldanlage mit bester Rendite. Heute erwarten zwei von drei Beschäftigten eine Firmenrente.

Zu den interessantesten Offerten gehören die Angebote, an denen Gewerkschaften beteiligt sind - wie etwa die »Bau Rente Zukunft Plus«, die von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bauwirtschaft organisiert wird.

Die IG BAU zählt eine Reihe von Vorzügen auf: Provisionen für Vermittler gibt es nicht - nur die Verwaltungskosten gehen von den Beiträgen ab, welche die Versicherten zahlen. 2,25 Prozent garantierter Rechnungszins - angesichts der gegenwärtigen Niedrigstzinsphase mit marktüblichen Sparzinsen um die ein Prozent und geringer Inflationsrate eine vergleichsweise hohe effektive Rendite, die noch durch eine Überschussbeteiligung aufgestockt werden könnte.

Bei Arbeitgeber- oder Branchenwechsel können Sie die bAV zu gleichen Konditionen ohne weitere Gebühren fortführen. Zudem ist der Vertrag Hartz-IV-fest, das heißt, das Angesparte wird beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet.

Die betriebliche Altersvorsorge setzt vor allem auf Entgeltumwandlung. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) (2014 = 2856 Euro; 2015 = 2904 Euro) können Sie steuer- und beitragsfrei umwandeln. Laut Deutscher Rentenversicherung gilt die Westgrenze auch für Bürger im Osten. Unter bestimmten Umständen können Sie noch weitere 1800 Euro steuerfrei, allerdings sozialversicherungspflichtig anlegen. Die Auszahlung erfolgt als Einmal- oder Rentenzahlung und wird erst im Alter - also nachgelagert - besteuert. Der Vorteil: Der Steuersatz im Alter ist in der Regel weit niedriger als während der Ansparphase im Arbeitsleben.

Welches Modell der Altersvorsorge ein Betrieb anbietet, erfährt man bei der Personalabteilung des Arbeitgebers, bei Betriebsrat oder Gewerkschaft. Der Arbeitgeber darf sich die konkrete Art der Geldanlage, den Durchführungsweg also, selbst aussuchen. Fünf Wege stehen dem Arbeitgeber zur Auswahl:

1. Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, welche der Versicherungsaufsicht unterliegt und den Arbeitnehmern auf die zugesagten Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Sie kann auf Wunsch auch die Hinterbliebenen oder eine eventuelle Berufsunfähigkeit absichern. Die Beiträge können während der Laufzeit nach oben wie nach unten angepasst oder auch ganz ausgesetzt werden.

2. Direktversicherung

Wer vom Arbeitgeber kein Angebot für einen bestimmten Durchführungsweg bekommt, hat das Recht, eine Direktversicherung zu verlangen. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine private Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab.

3. Unterstützungskasse

Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die meistens als GmbH oder eingetragener Verein auftreten. Der Arbeitgeber kann selber eine Unterstützungskasse gründen oder einer bestehenden beitreten. Der Arbeitnehmer erhält später von der Unterstützungskasse seine Rente. Die Steuerfreibeträge im Alter können bei dieser Vorsorgeform etwas höher als bei der Pensionskasse sein. Dafür können die Beiträge weniger flexibel gehandhabt werden.

4. Pensionszusage

Bei der Pensionszusage oder Direktzusage hat der Arbeitnehmer unmittelbar Ansprüche gegen das Unternehmen als Träger der Altersvorsorge. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Finanzierung der Versorgungsleistungen. Das Unternehmen bildet dafür Pensionsrückstellungen. Bei der Anlage gibt es kaum Beschränkungen. Das Geld kann im Betrieb investiert oder in Fonds angelegt werden. Meist wird diese Form nur leitenden Angestellten angeboten. Bei einer Pleite der Firma springt ein Pensionssicherungsfonds ein.

5. Pensionsfonds

Pensionsfonds sind verhältnismäßig neu in der betrieblichen Altersvorsorge. Hier legen externe Fondsmanager das Geld an. Sie dürfen bis zu 100 Prozent des Kapitals in Aktien investieren. Das bietet die Chance auf eine gute Rendite, erhöht aber auch das Risiko, hohe Verluste zu erleiden.

Hermannus Pfeiffer

Teil 2 am 12. November 2014