nd-aktuell.de / 07.11.2014 / Politik / Seite 6

Zankapfel Zugbegleiter

Warum will die GDL mehr Berufsgruppen als die Lokführer organisieren?

Jörg Meyer
Die Forderung der Lokführergewerkschaft GDL, für das gesamte Fahrpersonal bei der Bahn zuständig zu sein, ist bald zehn Jahre alt.

Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL sei doch ein reiner Machtkampf mit der DGB-Bahngewerkschaft um Einflussbereiche, der mit Lohnsteigerungen nichts zu tun hat - völlig überzogen! Das ist die vermutlich am häufigsten gehörte Kritik am Streik bei der Deutschen Bahn. Was hätten die Zugbegleiter davon, würde die GDL für sie zuständig sein?

Konkret kann man das nicht sagen. Einen GDL-Tarifvertrag gibt es nicht. Die Gewerkschaft argumentiert, diese Berufsgruppen benötigten dringend den Schutz der GDL-Tarifverträge, damit sie »im Wettbewerb der Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht unter die Räder kommen« - etwa bei einem Betreiberwechsel, wenn Strecken privatisiert werden, die Arbeitsbedingungen sich ändern.

Ihre Zuständigkeit begründet die GDL damit, dass sie beim Fahrpersonal, also Zugbegleitern und Lokführern, insgesamt einen höheren Organisationsgrad habe. Das weist die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG zurück. Die zieht die Berufs- bzw. Funktionsgruppengrenzen in ihrem Tarifsystem anders und sagt deshalb, die Mehrheit der Zugbegleiter sei bei ihr organisiert.

Vor zwei Jahren konnte die GDL einen bundesweit geltenden Tarifvertrag für Lokführer erstreiten, der nun in vielen Privatbahnunternehmen gilt. Damit habe man das Lohndumping beendet, sagt die GDL. Das gleiche soll wohl nun auch bei den anderen Berufsgruppen passieren.

Das ist nebenbei nicht neu. Auf ihrer Generalversammlung im Jahr 2006 hatte die GDL beschlossen, den eigenständigen Fahrpersonaltarifvertrag zu fordern, da nach ihrer Sicht Zugbegleiter vergleichbare Arbeitsbedingungen haben, beispielsweise unregelmäßigen Schichtdienst, wechselnden Dienstbeginn zu jeder Tages- und Nachtzeit. Die EVG sieht in ihrem Tarifsystem dagegen die Berufsgruppen, nach Ausbildung und Qualifikation.