Mordprozess gegen Rocker fortgesetzt
Anklage nicht verlesen / Disput um Sicherheitsverfügung
Im Prozess gegen Angehörige des Hells Angels MC wegen Mordes haben Strafverteidiger in mehreren Anträgen Teile der vom Berliner Landgericht erlassenen Sicherheitsverfügung kritisiert. Die Zahl der Zuhörerplätze im Gerichtssaal sei unangemessen verringert worden, erklärten Anwälte am Freitag und verlangten eine Änderung. Dies lehnten die Richter, wie auch schon am ersten Verhandlungstag, mit Hinweis auf eine »mögliche besondere Gefährdungslage« ab. Auch am Freitag wurde die Anklage nicht verlesen.
Bis auf einen gelten die elf Angeklagten als Angehörige des Hells Angels MC. Den 25- bis 38-Jährigen wird ein Mord aus Rache in einem Wettspiel-Café in Wedding im Januar dieses Jahres zur Last gelegt. Der Chef eines Chapters soll die Tat in Auftrag gegeben haben. Der Anschlag auf das 26 Jahre alte Opfer vollzog sich in dem Lokal vor laufenden Überwachungskameras. Die Rocker wollten aus Sicht der Staatsanwaltschaft mit dem Verbrechen auch ihren Führungsanspruch verdeutlichen.
Für den Prozess, der unter massiven Sicherheitsvorkehrungen läuft, hat das Landgericht die Anzahl der möglichen Zuhörer auf 30 beschränkt. Mehrere Verteidiger kritisierten wiederholt, dass damit »nicht einmal die Hälfte der vorhandenen Plätze« genutzt werde. Der Grundsatz der Öffentlichkeit eines Strafprozesses sei dadurch verletzt. Das Gericht hatte die Maßnahme mit einer »möglichen Eskalation aus den Reihen der Zuschauer« begründet. Der Disput um die Sicherheitsverfügung bestimmte damit auch den zweiten Prozesstag. Der Vorsitzende Richter sagte mit Blick auf das Tauziehen: »Bis zur Befragung von Zeugen wird es sich noch ziemlich hinziehen.« Die Verhandlung wird am 11. November fortgesetzt. dpa/nd
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