Zweitwohnung und Saunabesuch

Zweitwohnung: Steht eine Wohnung als Kapitalanlage leer, müssen die Eigentümer dafür auch keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Immobilienbesitzer müssen allerdings den Kommunen durch »objektive Umstände« nachweisen, dass sie die Wohnung ausschließlich zur Kapitalanlage nutzen und deshalb leer stehen lassen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am 15. Oktober 2014 (Az. 9 C 5.13). Ein Nachweis sei etwa, wenn in der Wohnung jahrelang kein Strom oder Wasser verbraucht worden i...


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