Leitungen in Außenwänden, in selten beheizten Räumen oder im Garten sind besonders gefährdet. Entstehen Risse in einer Leitung, dringt Wasser ins Mauerwerk. Kostspielige Schäden sind keine Seltenheit: 1,5 Millionen geplatzte Leitungsrohre zählt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DVAG) jährlich und gibt Tipps, damit es nicht zu Frostschäden kommt.
Ein Rohrbruch ist einfach erkennbar: An Wänden oder Decken bilden sich feuchte Flecken - im schlimmsten Fall steht die Wohnung unter Wasser. Ein solcher Schaden kann je nach Aufwand mehrere Tausend Euro kosten. Damit der Eigentümer dann nicht in finanzielle Engpässe kommt, hilft eine Wohngebäudeversicherung, die Kosten abzufedern. Entscheidend ist, dass das Risiko »Leitungswasser« in der Police mit eingeschlossen ist.
Finanziell abgedeckt ist der Wasseraustritt durch versicherte Schadenereignisse wie etwa Bruch- oder Frostschäden an Leitungsrohren. Eine Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel zusätzlich auch Schäden, die durch einen Brand oder etwa Sturm und Hagel entstehen.
Tropft es bei einem schweren Rohrbruch stark von der Decke, können schnell zusätzliche Schäden am Hausrat entstehen - etwa, wenn das Wasser auf empfindliche Einrichtungsgegenstände wie den Fernseher oder hochwertige Polstermöbel läuft. Kommt es bei einem Leitungswasserschaden durch zum Beispiel Rohrbruch zu Sachschäden an Hausratgegenständen, ersetzt eine Hausratversicherung die beschädigte Einrichtung oder zahlt anfallende Reparaturkosten. Versicherte sollten vorab prüfen, ob ihre Police auch Leitungswasserschäden mit einschließt. Entstandene Schäden sollten umgehend dem Versicherer gemeldet werden.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/951959.was-tun-wenn-der-frost-kommt.html