Frühere Rechtsprechung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor Diskriminierung schützen. In der Arbeitswelt zum Beispiel darf niemand wegen seines Geschlechts oder Alters benachteiligt werden. Jüngere zogen mehrfach vor Gericht, weil sie sich im Vergleich zu Älteren diskriminiert fühlten.

Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) aktuell entschieden, dass Mehrurlaub für ältere Beschäftigte möglich bleibt. Doch es gibt Beispiele für andere Entscheidungen:

September 2014: Wer jahrelang beim gleichen Unternehmen beschäftigt ist, dem steht auch eine längere Kündigungsfrist zu....


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