nd-aktuell.de / 12.11.2014 / Politik / Seite 6

Entschärfter Entwurf zu Nacktbildern

Bundestag soll Gesetz mit Änderungen beschließen

Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat seinen Gesetzentwurf zum strengeren Umgang mit Nacktbildern kurz vor der Verabschiedung im Bundestag abgeschwächt. Zukünftig werde die unbefugte Verbreitung von Bildaufnahmen unter Strafe stehen, wenn dies dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich schadet, erklärte der Minister am Dienstag. »Sozial übliches und alltägliches Verhalten« müsse aber straffrei bleiben. Daher sei es sinnvoll, nicht bereits wie zuletzt geplant die unbefugte Herstellung von Nacktbildern unter Strafe zu stellen, hieß es weiter.

Das unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen soll nicht generell strafbar werden, bestätigte eine Sprecherin des Ministers. Stattdessen solle nur noch die Herstellung von Aufnahmen nackter Kinder und Jugendlicher geahndet werden - und auch dies nur, wenn die Bilder gemacht werden, um sie zu verkaufen oder in Tauschbörsen anzubieten. Die Verbreitung solcher Bilder soll nur unter Strafe gestellt werden, wenn sie wirklich unbefugt ist. Wenn die Eltern der Verbreitung zustimmen, liegt demnach kein Verstoß gegen das Gesetz vor. Geplant ist außerdem, die Verbreitung von Fotos, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen, zu ahnden.

Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss über das neue Sexualstrafrecht. Billigt er die neuen Änderungen von Maas, kann das Gesetz wie geplant am Donnerstag beschlossen werden.

Der ursprüngliche Entwurf war auf Kritik gestoßen. Experten hatten befürchtet, dass auch unverfängliche Handlungen kriminalisiert werden könnten. Urlauber könnten sich strafbar machen, indem sie versehentlich Nackte am Strand fotografierten.

Die strengeren Regeln zu Nacktbildern waren eine Reaktion auf den Fall des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Er hatte Nacktbilder von Jungen gekauft, die nach bisheriger Rechtslage die Strafbarkeitskriterien nicht erfüllen. Inzwischen ist Edathy aber wegen später gefundener Aufnahmen angeklagt, die nach Darstellung der Ermittler pornografischen Charakter haben und damit strafwürdig wären. Agenturen/nd