nd-aktuell.de / 16.11.2014 / Wirtschaft und Umwelt

Middelhoffs Anwalt will in Revision gehen

Fall des zu drei Jahren Haft verurteilten Ex-Arcandor-Chefs könnte vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden

Am Montag soll es nach »Bild«-Informationen einen neuen Haftprüfungstermin für Thomas Middelhoff geben. Gegen das Urteil des Essener Landgerichts will der Ex-Arcandor-Chef laut seinem Anwalt Rechtsmittel einlegen.

Berlin. Der Anwalt des zu drei Jahren Haft verurteilten Ex-Arcandor-Chefs Thomas Middelhoff will Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Essener Landgerichts einlegen. »Wir werden in Revision gehen«, sagte Winfried Holtermüller der »Bild am Sonntag«. Der Fall könnte somit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt werden. Das Essener Gericht hatte den früheren Konzernchef am Freitag in 27 Fällen von Untreue und in drei Fällen von Steuerhinterziehung für schuldig befunden. Middelhoffs Anwalt hatte auf Freispruch plädiert.

In dem Strafverfahren ging es um diverse Flüge sowie eine Festschrift für Ex-Bertelsmann-Chef Mark Wössner, die der ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzende des insolventen Handels- und Touristikkonzerns Arcandor teils über die Firma abgerechnet hatte. Mehr als 500 000 Euro Schaden habe der frühere Top-Manager dem Arcandor-Konzern zugefügt, urteilte das Gericht. Arcandor war 2009 mitsamt seiner Tochterfirmen wie Karstadt und Quelle in die Pleite gerutscht. Middelhoff hatte den Chefposten einige Monate zuvor aufgegeben.

Direkt nach der Urteilsbegründung wurde am Freitag Haftbefehl gegen den 61-Jährigen wegen Fluchtgefahr erlassen. Nach Informationen der »Bild am Sonntag« hob der Vorsitzende Richter den Haftbefehl beim Haftprüfungstermin nicht auf, weil Middelhoff einen abgelaufenen Ausweis und nicht seinen neuen, gültigen Pass vorlegte. Am Montag soll es demnach einen neuen Haftprüfungstermin geben. AFP/nd