nd-aktuell.de / 19.11.2014 / Politik

Riexinger: DGB leistet Beihilfe zum Streikbruch per Gesetz

Linkenvorsitzender kritisiert Ja der Mehrheit des gewerkschaftlichen Dachverbandes zu umstrittenen Pläne zur Tarifeinheit

Berlin. Der Vorsitzende der Linkspartei, Bernd Riexinger, hat sich enttäuscht über die grundsätzliche Zustimmung des gewerkschaftlichen Dachverbandes DGB zum von der Bundesregierung geplanten Gesetz zur Tarifeinheit gezeigt. «Ich bin enttäuscht vom DGB-Vorsitzenden», sagte Riexinger der «Mitteldeutschen Zeitung» mit Blick auf DGB-Chef Reiner Hoffmann. «Effektiv reicht er der GroKo die Hand zu einer Einschränkung des Streikrechts.» Der Linkenpolitiker sagte weiter, «ein Gewerkschaftsführer kann jederzeit zum Streikführer werden. Aber er darf niemals Beihilfe zum Streikbruch per Gesetz leisten». Laut Riexinger sei es zum Glück so, dass nicht alle Gewerkschaften hinter der Linie des DGB stünden. «Wenn das Gesetz im Bundestag durchgeht, muss Karlsruhe ein Stopp-Zeichen setzen. Das Bundesverfassungsgericht wird kein Gesetz durchwinken, das die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit einschränkt»«, so Riexinger.

Drei der acht DGB-Mitgliedsgewerkschaften lehnen ein Gesetz zur Tarifeinheit grundsätzlich ab. Der DGB hatte insgesamt am Dienstag aber nach langen Debatten die umstrittenen Regierungspläne zur Tarifeinheit befürwortet.. In einer Stellungnahme zum Entwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verlangt der DGB Korrekturen an wichtigen Details. DGB-Chef Hoffmann sagte: »Der DGB in Gänze lehnt das Ansinnen einer gesetzlichen Regelung nicht ab.«

Bereits der Beamtenbund (dbb) und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) hatten Nahles vorgeworfen, das Streikrecht beschneiden zu wollen. Auch sie setzen gegen die Pläne auf das Bundesverfassungsgericht. Verdi-Chef Frank Bsirske hatte betont: »Tarifeinheit ist grundsätzlich erstrebenswert, damit Beschäftigte nicht gegeneinander ausgespielt werden. Aber dies müssen wir mit gewerkschaftlichen Mitteln erreichen.« Dass bei einer Kollision mehrerer Tarifverträge der Tarifvertrag der Mehrheit auf die gesamte Belegschaft erstreckt werde, schränke das Streikrecht ohne Zweifel indirekt ein. nd/mit Agenturen