Durchbruch für den Dampf

Bundesrichter stärken E-Zigaretten-Herstellern den Rücken

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Hoffnungen der Tabakindustrie in die E-Zigarette könnten sich erfüllen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag mit drei Grundsatzurteilen Hindernisse aus dem Weg geräumt.

Seit durch die strengen Nichtraucherschutzgesetze in Europa und den USA das Rauchen an immer weniger Orten erlaubt ist, ruhen die Hoffnungen der Tabakindustrie auf E-Zigaretten. Dabei wird eine in einer Filterkartusche oder einem Tank befindliche Flüssigkeit elektrisch erhitzt und deren Dampf anschließend inhaliert. Wie normale Zigaretten auch enthalten die Flüssigkeiten meist Nikotin. Nachdem der Anteil der Raucher an der Bevölkerung sich durch höhere Tabaksteuern und strenge Nichtraucherschutzgesetze in den vergangenen Jahren reduziert hatte, könnte ein Durchbruch der E-Zigarette ihn wieder steigen lassen.

Die deutschen Behörden sahen die Chance, die mögliche Ausbreitung einzudämmen, darin, E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen. Dann hätten sie Zulassungsverfahren durchlaufen müssen und nicht mehr überall verkauft werden dürfen. Doch dieses Ansinnen kann nach drei Grundsatzurteilen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzi...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.