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Bremer dürfen Totenasche ausstreuen

  • Lesedauer: 1 Min.

Bremen. Als erstes Bundesland hat Bremen das Verstreuen von Totenasche auch auf privaten Grundstücken erlaubt. Das bestätigte Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD). Eine entsprechende Regelung habe die Bremische Bürgerschaft am Donnerstag in zweiter Lesung beschlossen. Das neue Gesetz tritt Anfang 2015 in Kraft. Voraussetzung sind eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen über einen Ort zum Verstreuen und eine Person für die Totenfürsorge. Der letzte Hauptwohnsitz des Verstorbenen muss im Land Bremen gewesen sein. Über den Entwurf war monatelang gestritten worden, vor allem von der CDU und aus der Kirche war Kritik gekommen. Für das Verstreuen sollen neben privaten Grundstücken auch öffentliche Flächen ausgewiesen werden. Die Asche darf allerdings nicht auf Nachbargrundstücke wehen. dpa/nd

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