nd-aktuell.de / 26.11.2014 / Ratgeber / Seite 24

Wer muss für mehr Sicherheit investieren?

Mietrechtstipp

Mieter können nach ihrem Einzug nicht verlangen, dass der Vermieter für mehr Sicherheit in ihrer Wohnung sorgt.

Es besteht kein Anspruch auf einbruchshemmende Fenster oder Türen, Sicherheitsschlösser oder Gegensprechanlage. Investiert der Vermieter trotzdem, handelt es sich um Wohnwertverbesserungen und Modernisierungen. Er darf 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

Wollen Mieter von sich aus in ihre Wohnungssicherheit investieren, müssen sie bei allen baulichen Änderungen der Mietsache die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der muss bei einem nachvollziehbaren Interesse des Mieters kleine Baumaßnahmen - Spions oder Sicherheitsschloss - gestatten. Wichtig ist zu klären, was am Ende der Mietzeit mit den Mieterinvestitionen passieren soll. Nach Gesetz ist es denkbar, dass der Vermieter dann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordert.

Der Mieterverein Dresden und Umgebung empfiehlt eine Modernisierungsvereinbarung. Darin kann festgehalten werden, dass es dem Mieter gestattet ist, Baumaßnahmen durchzuführen und diese Mieterinvestitionen beim Auszug nicht beseitigt werden müssen. Geregelt werden kann auch, dass der Vermieter für den Verbleib dieser wohnwertverbessernden Sicherheitsmaßnahmen Entschädigung zahlt.