Vorerst keine Bewegung
Gurlitts Erbe
Für das Erbe von Cornelius Gurlitt ist weiterhin der Nachlasspfleger verantwortlich. Die Kunstsammlung bleibt in seiner Obhut, bis Streitigkeiten um Gurlitts Testament endgültig geklärt sind, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts München am Dienstag. Sollte das Kunstmuseum Bern Bilder in die Schweiz bringen wollen, muss also der Nachlasspfleger zustimmen. Hintergrund ist ein Antrag auf einen Erbschein, den Gurlitts Cousine Uta Werner am Frei...
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