Bischöfe wollen neues Dienstrecht vorlegen

  • Lesedauer: 1 Min.

Bonn. Die katholische Kirche will bis April 2015 klären, welche Anpassungen in den Loyalitätspflichten kirchlicher Mitarbeiter etwa bei Wiederverheiratung erfolgen sollen. Der Ständige Rat habe die bischöfliche Arbeitsgruppe unter Leitung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki beauftragt, einen Formulierungsvorschlag zu unterbreiten, teilte die katholische Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag mit. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht. Danach haben die Kirchen das Recht, ihre Mitarbeiter in deren Lebensführung auf eine kirchliche Sittenlehre zu verpflichten. In dem höchstrichterlichen Beschluss sehen die Bischöfe eine Bekräftigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. epd/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal