Angestammt und zugezogen

Nationale Minderheiten in der Bundesrepublik

Offiziell kennt Deutschland vier »nationale Minderheiten«: Dänen, Friesen, Sorben und deutsche Sinti und Roma. Als »nationale Minderheit« im Sinne des Rechts gelten laut Innenministerium Bevölkerungsgruppen, deren Mitglieder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sich von der Mehrheitsbevölkerung »durch eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte (eigene Identität)« unterscheiden, diese Identität auch bewahren wollen - und »in der Regel seit Jahrhunderten in Deutschland heimisch« sind sowie in »angestammten Siedlungsgebieten« leben.

Genaue Zahlen über die Minderheiten werden nicht erhoben, da nach der Nazierfahrung eine ethnische Klassifizierung von Staats wegen vermieden werden soll. Statistiken basieren daher auf Schätzung und Bekenntnis.

Diese »autochthonen« Minderheiten genießen, anders als jüngere Einwanderergruppen, spezifischen Schutz, sind aber auch immer wieder Anfeindungen ausgesetzt. Am besten geste...


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