nd-aktuell.de / 26.11.2014 / Politik

UNO-Ausschuss billigt neue Datenschutz-Resolution

Passage zur Rolle von Metadaten aufgenommen / Papier erwähnt ausdrücklich Pflichten des Privatsektors im digitalen Zeitalter

Berlin. Der Menschenrechtsausschuss der UN-Vollversammlung hat eine verschärfte Resolution zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter gebilligt. Der von Deutschland und Brasilien erarbeitete Text geht über eine Resolution vom vergangenen Jahr hinaus und wurde am Dienstag in New York einmütig angenommen. Die neue Version erwähnt ausdrücklich auch die Pflichten des Privatsektors beim Datenschutz.

Außerdem wird eine Passage über die Rolle von Metadaten - also Angaben über Telefonverbindungen oder das Surfverhalten im Internet - hinzugefügt. Darin heißt es warnend, dass Metadaten persönliche Informationen enthüllen und »Einblicke in das Verhalten, die sozialen Beziehungen, private Vorlieben und die Identität« von Menschen geben können. Die Resolution ruft weiterhin den UN-Menschenrechtsrat in Genf auf, sich verstärkt mit Datenschutz und Privatsphäre zu befassen und möglicherweise einen Sonderberichterstatter zu diesem Thema einzusetzen.

Die Vorgängerresolution im vergangenen Jahr hatten Deutschland und Brasilien als Reaktion auf die Spähaffäre um den US-Geheimdienst NSA eingebracht. Der im Dezember 2013 vom Plenum der Vollversammlung verabschiedete Text stellte erstmals im Rahmen der Vereinten Nationen fest, dass die gleichen Rechte, die Menschen offline haben, auch online geschützt werden müssten.

Der deutsche UN-Botschafter Harald Braun sagte in seiner Erklärung vor dem Menschenrechtsausschuss am Dienstag, dass das Handeln der UNO »überfällig« sei. Noch müsse viel mehr getan werden, um das Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter zu schützen. Mit der Resolution bleibe dieses wichtige Thema auf der Menschenrechtsagenda der Vereinten Nationen.

Nach dem Menschenrechtsausschuss muss noch das Plenum der Vollversammlung die Resolution absegnen, was aber als Formsache gilt. Anders als Resolutionen des Sicherheitsrats sind die Entschließungen der Vollversammlung rechtlich nicht bindend. Allerdings können sie eine bedeutende politische und moralische Kraft entfalten. AFP/nd