Niederlage für Bayern

»Zeitungszeugen«

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Die Beschlagnahmung einer Auflage der historischen Wochenzeitschrift »Zeitungszeugen« mit Beilage des NS-Propagandablatts »Völkischer Beobachter« war rechtswidrig. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hat der britische Verleger Peter McGee seinen Rechtsstreit gegen den Freistaat Bayern auch in zweiter Instanz gewonnen. Sein Anspruch auf Entschädigung wurde am Donnerstag dem Grunde nach bestätigt. Zur Entscheidung über die Höhe verwies das OLG das Verfahren zurück ans Landgericht. Der Herausgeber und Historiker McGee verlangt 2,6 Millionen Euro, weil die bayerischen Behörden 2009 rund 12 000 Exemplare beschlagnahmt hatten.

Die Edition »Zeitungszeugen 1933-1945« war im Januar 2009 erstmals am Kiosk erhältlich. Im Wochenrhythmus wurden Zeitungen aus der Zeit des Nationalsozialismus als Faksimile verkauft. Die jeweiligen Ausgaben wurden von Sozialwissenschaftlern, Antisemitismusforschern und Historikern kommentiert. Die letzte Ausgabe der Reihe erschien vor vier Jahren.

Das Zeitschriftenprojekt wurde von Anfang an kontrovers diskutiert. So warnte etwa der KZ-Überlebende Max Mannheimer davor, dass durch die Zulassung von solchen Nachdrucken für den freien Markt Neonazis leichter an Propagandamaterial gelangen könnten. Der Londoner Historiker Peter Longerich, der dem Beirat des Projekts »Zeitungszeugen« angehörte, verteidigte dagegen die Publikation. NS-Propaganda sei heute leicht im Internet zu finden, eine Faszination gehe von ihr nicht mehr aus, vielmehr eröffneten die nachgedruckten Dokumente Einsichten über das Funktionieren der NS-Diktatur. jam (mit Agenturen)

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