Ein Hütchenspiel mit Folgen

Im Prozess gegen den Ex-Chef der CDU von Rheinland-Pfalz steht bald das Urteil an

  • Lesedauer: 1 Min.
2013 wurde der frühere CDU-Landeschef von Rheinland-Pfalz wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Im Revisionsprozess vor dem BGH wird am 11. Dezember das Urteil erwartet.

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) will im Dezember über die Affäre um illegale Parteienfinanzierung der rheinland-pfälzischen CDU entscheiden. In dem Prozess geht es um die Bezahlung von Beraterhonoraren im Landtagswahlkampf 2005/2006. Der BGH hatte am Donnerstag darüber verhandelt. Sein Urteil will der Senat am 11. Dezember verkünden. Das Landgericht Mainz hatte den ehemaligen CDU-Landesvorsitzenden Christoph Böhr im Dezember 2013 wegen Untreue zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Politiker Honorar für seinen Wahlkampfberater illegal von der Fraktionskasse abgezweigt hat.

Wegen Beihilfe zur Untreue verurteilte das Landgericht den Berater Böhrs, Carsten Frigge (CDU), zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 000 Euro. Gegen das Urteil haben Böhr, Frigge und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Im Rahmen des Landtagswahlkampfes 2005/2006 hatte Böhr den damaligen Chef der Agentur C4, Carsten Frigge, mit der Beratung beauftragt. Das Honorar von 386 000 Euro floss laut Landgerichtsurteil illegal über verschleiernde Rechnungen aus der Fraktionskasse.

Die Affäre hatte die CDU Rheinland-Pfalz in eine tiefe Krise gestürzt. Die Bundes-CDU zahlte im Jahr 2011 fast 1,2 Millionen Euro Strafe an den Bundestag und forderte das Geld anschließend von der Landes-CDU zurück. Die Landtagswahl 2006 ging für die CDU verloren. dpa/nd

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