Sozialgerichte überlastet

Durch Hartz IV immer noch lange Wartezeiten für Verfahren

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der von der Hartz-IV-Gesetzgebung ausgehende Druck auf die Sozialgerichte hat zwar etwas nachgelassen. Dennoch sind die Wartezeiten für Entscheidungen beträchtlich.

Mitunter dehnt sich die Dauer der Verfahren so weit aus, dass Anspruch auf Entschädigung entstehen könnte, räumt Justizminister Helmuth Markov (LINKE) in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CDU ein. Das betreffe aber nicht alle Gerichtszweige, sondern in erster Linie die erste Instanz der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit. Hier müssen die Gerichte sich sowohl den Altbeständen zuwenden, als auch neu eingehende Verfahren bearbeiten.

Deutliche Verbesserungen sind laut Markov in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verzeichnen, die sich einer hohen Zahl von Asylverfahren und schwieriger Verfahren aus dem Bereich des einigungsbedingten Sonderrechts gegenübersah. Dort waren in den 1990er Jahren beträchtliche Bestände aufgelaufen.

Das in Brandenburg 2010 eingeführte Konzept zum Abbau der Altbestände habe zu einer Verringerung um 65 Prozent geführt. Während 2007 noch im Durchschnitt 35 Monate auf ein Urteil gewartet werden mus...


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