nd-aktuell.de / 03.12.2014 / Ratgeber / Seite 27

Verbraucherzentrale rät: Die Ombudsstelle einschalten

Rückforderung von Bearbeitungsentgelten

Bankkunden können ungerechtfertigte Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherkrediten bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Doch einige Banken sperren sich.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg empfiehlt Verbrauchern, die ablehnende Bescheide von ihrer Bank oder Sparkasse erhalten haben, die Ombudsstelle einzuschalten. Damit wird die drohende Verjährung der Ansprüche gehemmt.

Viele Verbraucher haben nach den BGH-Urteilen vom 28. Oktober ihr Kreditinstitut angeschrieben und aufgefordert, das seinerzeit in Rechnung gestellte Bearbeitungsentgelt zu erstatten. Doch einige Kreditinstitute weisen die Forderung zurück oder antworten nicht innerhalb der vom Verbraucher gesetzten Frist auf das Schreiben.

»Damit Verbraucher auf der sicheren Seite sind, sollten sie bei ablehnendem Bescheid verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen«, so Finanzexperte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. »Dazu schicken Betroffene eine Beschwerde nebst Kopien ihrer Unterlagen per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein an den Ombudsmann der betreffenden Bank. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenfrei.«

Schlichtungsadressen

Je nach Verbandszugehörigkeit der betreffenden Bank gelten für Kunden folgende Adressen:

Privatbanken:

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin

bankenverband.de/service/beschwerdestelle[1]

Sparkassen/Landesbanken:

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V., Schlichtungsstelle, Charlottenstraße 47, 10117 Berlin

www.dsgv.de/de/ueber-uns/schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html[2]

Volks- und Raiffeisenbanken, Spardabank:

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Schellingstraße 4, 10785 Berlin

www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle[3]

Öffentliche Banken:

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband öffentlicher Banken, Postfach 110272, 10832 Berlin

www.voeb.de/de/verband/ombudsmann[4]

Für Kunden, deren Bank keinem der oben genannten Verbände angehört, ist zuständig:

Kundenbeschwerdestelle bei der Deutschen Bundesbank, Postfach 111232, 60047 Frankfurt am Main

www.bundesbank.de/[5] Redaktion/DE/Standardartikel/Service/Schlichtungsstelle/beschwerdeverfahren.html

Wer sich bezüglich des richtigen Schlichters unsicher ist, kann die Adresse bei seinem Kreditinstitut erfahren. Dieses ist zur Auskunft verpflichtet. Die Adresse der zuständigen Ombudsstelle findet sich auch auf der Homepage der Bank oder im Kleingedruckten neuerer Verträge.

Tipp: Wer Bearbeitungsentgelte bislang nicht zurückgefordert hat, kann den Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen. Es steht unter www.vzb.de/bearbeitungsgebuehr[6] zum Download bereit steht.

Individuelle Beratung in den Beratungsstellen der Verbraucherzen-trale Brandenburg: Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (Mo. bis Fr. von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine[7] sowie per E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung.[8]

Links:

  1. http://bankenverband.de/service/beschwerdestelle
  2. http://www.dsgv.de/de/ueber-uns/schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html
  3. http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle
  4. http://www.voeb.de/de/verband/ombudsmann
  5. http://www.bundesbank.de/
  6. http://www.vzb.de/bearbeitungsgebuehr
  7. http://www.vzb.de/termine
  8. http://www.vzb.de/emailberatung.