nd-aktuell.de / 03.12.2014 / Ratgeber / Seite 23

Ist sie wegen des Privatlebens legitim?

Kündigung

Ob Arbeitnehmer, die sich mit ihrem Privatleben ins berufliche Aus katapultieren, deshalb entlassen werden, ist eine schwierige Frage.

Es kann privates Fehlverhalten geben, das zur Kündigung führt. Dennoch: Arbeitsrechtlich kommt es immer auf den Einzelfall an, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft (www.anwaltverein.de[1] oder www.anwaltauskunft.de[2]).

Nach dem deutschen Arbeitsrecht muss es für Kündigungen handfeste Gründe geben. Ob vermeintliches privates Fehlverhalten zu diesen Gründen gehört, lässt sich nicht generell sagen. Außerdem gilt: Was ein Arbeitnehmer in seinem Privatleben macht, geht niemanden etwas an, auch den Arbeitgeber nicht. Aber dieser Grundsatz stößt manchmal an Grenzen. Zum Beispiel dann, wenn ein Mitarbeiter mit seinem privaten Verhalten dem Ruf des Unternehmens schadet, in dem er arbeitet. Oder wenn er den Betriebsfrieden stört und Kunden vergrault. Das kann für eine Abmahnung reichen, manchmal auch für eine Kündigung.

Das kann auch dann gelten, wenn der Arbeitnehmer durch sein Privatleben arbeitsvertragliche Pflichten verletzt. »Ein Mitarbeiter könnte unter Umständen gekündigt werden, wenn er wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein verliert - er ihn für seinen Job aber dringend braucht und nicht anders eingesetzt werden kann. In dem Fall kann er seinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen«, erklärt Rechtsanwalt und Notar Reinhard Schütte von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Es gibt also private Gründe, die zu Kündigungen führen können. Wichtig zu wissen ist aber, dass private Fehltritte nicht zu einer Entlassung führen müssen. Arbeitsrechtlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Die Hürden für Kündigungen sind dem deutschen Arbeitsrecht nach hoch, Kündigungen sind oft nur als letztes Mittel zulässig und die Interessen der Parteien müssen immer gegeneinander abgewogen werden. DAV/nd

Links:

  1. http://www.anwaltverein.de
  2. http://www.anwaltauskunft.de