Enge Grenzen für Homosexualitätsnachweis

EuGH: Behörden dürfen die sexuelle Orientierung als Asylgrund prüfen - aber nur sehr sensibel

In vielen Ländern droht Schwulen und Lesben Verfolgung. Dies kann ein Grund sein, Asyl zu erhalten. »Tests« der sexuellen Orientierung in Asylverfahren erklärte der Europäische Gerichtshof nun für tabu.

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Asylbehörden der EU-Länder verpflichtet, homosexuelle Asylsuchende in behutsamer Weise zu befragen. Die Behörden seien grundsätzlich berechtigt, mittels Rückfragen zu untersuchen, ob der Betreffende tatsächlich wegen Homosexualität verfolgt werde, urteilte das höchste EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg. Dies müsse aber in einer sensiblen Weise geschehen. Keinesfalls dürfe es physische »Tests« geben, um die sexuelle Orientierung eines Menschen f...


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