nd-aktuell.de / 03.12.2014 / Politik / Seite 1

Handicap Behinderung

Trotz verbindlicher UN-Konvention werden Behinderte häufig benachteiligt

Berlin. Seit 1993 wird er alljährlich am 3. Dezember begangen: der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Auf dem Papier ist seitdem einiges passiert. Seit 2008 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Dort ist völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben, dass behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilhabe und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden muss. Angesichts rund einer Milliarde Betroffener - ein Siebtel der Weltbevölkerung - ist die Konvention ebenso wichtig wie in der Umsetzung ehrgeizig. Selbst in reichen Staaten liegt bei der Realisierung einiges im Argen. In Deutschland beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt: Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind zwar gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit Schwerbehinderten zu besetzen. Doch immer noch zahlen viele Arbeitgeber lieber eine Ausgleichsabgabe, als Menschen mit Behinderungen einzustellen.

Deutschland ist kein Einzelfall: Nur 47,3 Prozent der Behinderten gegenüber 66,9 der sonstigen Bevölkerung waren zuletzt EU-weit erwerbstätig, meldete das europäische Statistikamt Eurostat am Dienstag in Luxemburg unter Berufung auf Daten von 2011.

Ein ähnliches Muster gab es bei der Bildung[1]. Zudem sind Behinderte auch öfter von Armut und sozialer Ausgrenzung[2] bedroht, stellten die Statistiker auf der Grundlage von Zahlen von 2013 fest. EU-weit waren demnach fast 30 Prozent der Behinderten in einer solchen Lage, gegenüber 21,4 Prozent der sonstigen Bevölkerung. Laut Eurostat sind rund 44 Millionen EU-Einwohner behindert.

Die meisten Behinderten leben in Ländern des Globalen Südens, darunter 80 Prozent der mindestens 93 Millionen behinderten Kinder. Der Schulzugang wird ihnen oft verwehrt. Auch das muss sich ändern. ml Seiten 3 und 4

Links:

  1. http://www.nd-aktuell.de/artikel/954286.kaum-chancen-auf-bildung.html
  2. http://www.nd-aktuell.de/artikel/954287.wenn-eine-behinderung-als-fluch-gilt.html