nd-aktuell.de / 03.12.2014 / Politik

Nackte Brust im Dom: Femen-Aktivistin wegen Störung der Religionsausübung verurteilt

1200 Euro Geldstrafe für Aktivistin

Köln. Im Prozess gegen eine Femen-Aktivistin, die während einer Weihnachtsmesse im vergangenen Jahr barbusig auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, ist die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Das Kölner Amtsgericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass sich die heute 21-Jährige am Ersten Weihnachtstag 2013 im Kölner Dom der Störung der Religionsausübung schuldig gemacht hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 1600 Euro für die Femen-Aktivistin Josefine Witt gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Die seinerzeit 20-Jährige war bei der Messe nur mit einer Art Lendenschurz bekleidet auf den Altar gesprungen. Sie hatte sich die Worte »I am God« (»Ich bin Gott«) auf den nackten Oberkörper gemalt und sich mit nach oben gereckten Armen der Gemeinde zugedreht. Die Frau wurde nach wenigen Minuten von den Ordnungskräften im Dom abgeführt.

Die Tat in Anwesenheit des damals noch amtierenden Erzbischofs Joachim Meisner, der am gleichen Tag 80 Jahre alt wurde, hatte großes Aufsehen erregt. Die Aktivistin hatte auf ihren Oberkörper den Satz »I am God« (Ich bin Gott) gemalt. Das Erzbistum verurteilte die Störung, erklärte jedoch zugleich, man wolle den Vorfall nicht hochspielen.

Witt verteidigte im Anschluss ihren barbusigen Protest. Die Aktion habe zeigen sollen, dass »man keiner Frau verbieten kann, über ihren eigenen Körper Entscheidungen zu treffen«. Genau dies jedoch tue Meisner, indem er Abtreibungen ablehne. Die Aktion sei nicht gegen Gläubige, sondern gegen Unterdrückung durch die Institution Kirche und einige ihrer Vertreter gerichtet, sagte die Studentin. Oben-ohne-Aktionen, bei denen die Frauen ihre nackten Oberkörper mit Parolen bemalen, sind das Markenzeichen der Femen-Gruppe. Agenturen/nd