nd-aktuell.de / 09.12.2014 / Politik / Seite 13

Ärger mit dem Dienstbier

Jährlich gibt es in Sachsen-Anhalt rund 50 Disziplinarverfahren gegen Polizisten

Dörthe Hein, Magdeburg
Polizisten sind Gesetzeshüter. Manche verstoßen aber auch selbst gegen die Regeln. Die Verwaltung reagiert darauf mit Disziplinarverfahren - eine Bilanz aus Sachsen-Anhalt.

Gegen Polizeibeamte in Sachsen-Anhalt sind in den vergangenen Jahren jeweils rund 50 Disziplinarverfahren eingeleitet worden. 2013 waren es 52, wie das Innenministerium in Magdeburg auf dpa-Anfrage mitteilte. In den beiden Jahren zuvor lag die Zahl bei 53 (2011) und 54 (2012). Die Gründe für die Einleitung für Disziplinarverfahren seien sehr unterschiedlich. Häufungen gibt es laut Innenministerium Sachsen-Anhalts im Zusammenhang mit Alkohol im Dienst. Auch bei der Abrechnung von Verwarngeldern, die beispielsweise bei Geschwindigkeitskontrollen gleich vor Ort kassiert werden, gebe es immer mal wieder Probleme. Zudem spiele Alkohol am Steuer außerhalb der Arbeitszeit eine Rolle - Polizeibeamte hätten schließlich eine besondere Vorbildwirkung.

Im vergangenen Jahr wurden in Sachsen-Anhalt 22 Verfahren gegen Polizisten eingestellt, entweder weil ein Vergehen nicht erwiesen war oder wegen anderer Gründe. Elf Disziplinarverfahren endeten mit einem Verweis. Teils bekamen die Beamten aber auch finanzielle Folgen zu spüren: In sechs Fällen wurde eine Geldbuße ausgesprochen, zweimal wurden die Dienstbezüge gekürzt, ebenso oft wurden Beamte zurückgestuft. Ganz gekündigt wurden in Sachsen-Anhalt drei Polizeibeamte. Einem wurde das Ruhegehalt gekürzt.

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Uwe Petermann, forderte, mit den Disziplinarverfahren vorsichtig umzugehen. Es sollte häufiger vorher geklärt werden, ob es Anhaltspunkte für ein Vergehen gibt oder nicht. Wenn ein Disziplinarverfahren eingestellt werde, dürfe das keine Auswirkungen haben auf die entsprechenden Kollegen, erklärte Petermann. Er erfahre aber immer wieder, dass Kollegen ohne ihren Wunsch versetzt würden, obwohl ihnen keine Verfehlung nachgewiesen werden konnte, sagte der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei. dpa/nd