nd-aktuell.de / 09.12.2014 / Politik / Seite 13

Impfschäden können Arbeitsunfall sein

Mainz. Impfschäden können unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall eingestuft werden. Das hat das Landessozialgericht in Mainz am Montag entschieden und damit ein vorangegangenes Urteil des Mainzer Sozialgerichts bestätigt. Geklagt hatte eine Krankenschwester, die nach einer von ihrem Arbeitgeber empfohlenen Impfung gegen das Schweinegrippevirus H1N1 so schwer erkrankt war, dass sie seitdem schwerbehindert ist und nicht mehr arbeiten kann. Ihre Unfallkasse verweigerte ihr die Rente, weil die Impfung nicht im ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit gestanden habe. Das sahen die Richter des Landessozialgerichts anders und wiesen die Berufung der Unfallkasse zurück. »Es bleibt damit dabei, dass die Frau einen Arbeitsunfall erlitten hat«, sagte ein Sprecher der Behörde. Die Unfallkasse kann jetzt beim Bundessozialgericht in Kassel Revision beantragen. dpa/nd