Höhere Zusatzbeiträge sind ab 1. Januar 2015 zu erwarten

Krankenkassen

Ab 1. Januar 2015 ist mit höheren Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu rechnen. Die Versicherten sollten unbedingt die Leistungen vergleichen und gegebenenfalls ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.

Das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) bringt mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Finanzen der Krankenkassen, aber auch deutliche finanzielle Einschnitte, die die Versicherten zu spüren bekommen.

Zum 1. Januar 2015 wird der gesetzlich festgelegte Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 Prozent von 15,5 auf 14,6 Prozent abgesenkt. Die meisten der gesetzlichen Kassen werden mit diesem geringeren Beitrag aber voraussichtlich nicht auskommen. Sie dürfen daher einen sogenannten »kassenindividuellen Zusatzbeitrag« erheben, der - anders als früher - nun ebenfalls als Prozentsatz vom Einkommen des Kassenmitglieds berechnet wird.

Den Zusatzbeitrag muss die Kasse in ihrer Satzung festlegen, dabei darf sie aber nicht einfach eine beliebige Höhe wählen. Der Zusatzbeitrag darf nur so hoch sein, dass er zusammen mit den anderen Ei...


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