nd-aktuell.de / 10.12.2014 / Politik / Seite 7

Kollektive Bestrafung

Amnesty wirft Israel Verbrechen im Gaza-Krieg vor

Der Gaza-Krieg vom Sommer beschäftigt weiter die Öffentlichkeit. Amnesty International sieht eine große Schuld Israels.

Tel Aviv. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat Israel mögliche Kriegsverbrechen in den letzten Tagen des Gaza-Kriegs vorgeworfen. Das Militär habe mit vier Angriffen mehrere Hochhäuser vollständig zerstört, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht der Organisation. Dabei sei zwar niemand getötet worden. Die Angriffe seien jedoch »Beispiele von offenbar absichtlicher und gezielter Zerstörung von zivilen Gebäuden und Besitztümern in großem Umfang und ohne militärische Notwendigkeit«, so Amnesty. Die Attacken erschienen als »kollektive Bestrafung der Einwohner von Gaza«.

Sollte dies wirklich der Fall sein, wäre es ein schwerer Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und damit ein Kriegsverbrechen, konstatiert der Bericht. »Diese Angriffe müssen unabhängig und unvoreingenommen untersucht werden«, forderte Amnesty. Israel könne dies nicht selbst tun, sondern müsse einer UN-Untersuchungskommission ungehinderte Arbeit ermöglichen. Eine Armeesprecherin sagte, man prüfe den Report.

Israel und die im Gaza-Streifen herrschende Hamas lieferten sich im Juli und August einen 50-tägigen Krieg. Nach Angaben des palästinensischen Gesundheitsministeriums wurden dabei 2230 Menschen getötet oder starben später an ihren Verletzungen. Rund 11 000 Palästinenser wurden verletzt. Auf der israelischen Seite wurden mehr als 70 Menschen getötet und mehrere hundert verletzt.

Israelische Bürgerrechtler haben am Dienstag eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Gesetzes zum Kampf gegen illegale Einwanderung angekündigt, das zweimal vom Obersten Gerichtshof außer Kraft gesetzt wurde. Bereits am Vorabend verabschiedete das Parlament eine gelockerte Version der Regelungen zur Internierung von Flüchtlingen. Kurz danach löste sich die Knesset wegen einer Regierungskrise auf und beschloss Neuwahlen. Die beiden ersten Einwanderungsgesetze waren vom Obersten Gericht für verfassungswidrig erklärt worden, weil sie aus Sicht der Richter die Grundrechte auf Freiheit und Würde verletzten. Die jetzt angenommene Version sieht vor, dass illegal Eingewanderte drei Monate statt wie bisher ein Jahr ins Gefängnis gesteckt werden können. Agenturen/nd