Politiker Bodo Ramelow fuhr Leitplanke an

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.
Die CDU unterstellt dem damaligen thüringischen Linksfraktionschef, sich 2013 unerlaubt vom Unfallort auf dem Berliner Ring entfernt zu haben. Die Ermittlungen wurden aber eingestellt.

Beim allgemeinen Kesseltreiben gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (LINKE) will die märkische CDU nicht abseits stehen. Unter der Überschrift »Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort durch Politiker der LINKEN« wärmte sie jetzt einen Verkehrsunfall auf, bei dem die Staatsanwaltschaft zwar das Verfahren eingestellt hat. Aber immerhin taugt es noch dazu, »den Spitzenpolitiker der Partei Die LINKE, Bodo R.« anzuprangern, er habe einen Unfall »mit mehreren Tausend Euro Schaden verursacht«.

Zwar war der Schaden am Auto von Ramelow selbst entstanden und nirgends sonst, aber das ist nicht Gegenstand der CDU-Anfrage. Justizminister Helmuth Markov (LINKE) teilte in seiner Antwort mit, dass vor über einem Jahr, am 1. Dezember 2013, Bodo Ramelow bei der Erfurter Polizei einen Unfall angezeigt habe. Ramelow gab dabei an, am Vortag gegen 8.30 Uhr an einem Verkehrsunfall auf dem Berliner Ring beteiligt gewesen zu sein. »An einen vorausfahrenden Fahrzeug habe sich ein Spanngurt gelöst und sei mit seinem Fahrzeug kollidiert, woraufhin er kurzzeitig die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und die Mittelleitplanke gestreift habe. An seinem Fahrzeug sei ein Schaden von zirka 3000 Euro entstanden.« Ein Defekt an der Leitplanke sei bei den daraufhin eingeleiteten Ermittlungen nicht festgestellt worden, erläuterte Justizminister Markov.

Die CDU-Landtagsabgeordneten Henryk Wichmann und Björn Lakenmacher wollten wissen, ob Ramelow den Unfall innerhalb von 24 Stunden bei einer Polizeidienststelle nahe des Unfallorts anzeigte. Dies war offensichtlich nicht der Fall.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt bat die Staatsanwaltschaft Potsdam am 20. Januar 2014, das Verfahren zu übernehmen. Weil Ramelow als thüringischer Landtagsabgeordneter Immunität genießt, wurde die Parlamentspräsidentin von der Absicht in Kenntnis gesetzt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das Verfahren wurde dann allerdings am 19. März 2014 gemäß Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Der Leitende Oberstaatsanwalt hatte das Justizministerium über den Fall informiert - so wie es laut Markov seine Pflicht gewesen ist.

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