Neuer Wahlkreiszuschnitt im Nordosten

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Schwerin. Als Reaktion auf die Bevölkerungsentwicklung hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern am Mittwoch das Landes- und Kommunalwahlgesetz geändert. Wesentlichste Neuerung ist der veränderte Zuschnitt von Wahlkreisen für die Landtagswahlen. Betroffen sind sechs der 36 Wahlkreise, in denen vor allem durch Zu- oder Wegzug Ungleichgewichte entstanden waren. Durch die neue Zuteilung von Orten und Ortsteilen soll sichergestellt werden, dass die verfassungsrechtliche Vorgabe vergleichbarer Wahlkreisgrößen erfüllt ist. Kritik kam von der LINKEN zum Wahlkreis 13 um Demmin. Dies sei der einzige, der in zwei Landkreise reiche. Auch die Zuteilung von Stralsunder Ortsteilen an zwei umliegende ländliche Wahlkreise ist nicht unumstritten. Die nächste Landtagswahl findet 2016 statt. Auch für Kommunalwahlen gibt es Änderungen. So sollen die Bewerber bei Bürgermeister- und Landratswahlen künftig nicht mehr alphabetisch nach Parteizugehörigkeit auf dem Wahlschein aufgelistet werden. Maßgeblich ist künftig das Abschneiden der jeweiligen Partei bei der vorherigen Wahl. dpa/nd

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