nd-aktuell.de / 11.12.2014 / Berlin / Seite 11

Pleite an der Mall of Berlin

Celestine Hassenfratz
Der Generalunternehmer des neuen Einkaufszentrums meldet Insolvenz an. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen einer möglichen Verschleppung.

Erst pleite, jetzt angezeigt: Am Montag, nur gut zwei Monate nach der Eröffnung der »Mall of Berlin«, wurde die Insolvenz ihres Generalunternehmers bekannt - jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter für die FCL Fettchenhauer Controlling und Logistic GmbH, die das Shoppingcenter errichtete, wurde bereits eingesetzt. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft ging eine Anzeige wegen Insolvenzverschleppung gegen Fettchenbauer ein. Neun Subunternehmen, die für die Firma tätig waren, warteten Ende November noch auf über vier Millionen Euro, wie die rbb-Abendschau berichtete. Unklar ist auch, wie es mit dem Projekt am Leipziger Platz nach der Insolvenz weitergehen soll. Geplant waren noch der Bau eines Hotels und Wohnungen neben der Mall.

Bereits in den letzten Wochen hatte das Einkaufscenter für Negativschlagzeilen gesorgt, da rumänischen Bauarbeitern ihre Löhne nicht gezahlt wurden. Für die Basisgewerkschaft Freie Arbeiterunion Berlin (FAU) ist klar, dass Bauleiter Andreas Fettchenhauer sich erneut aus der Verantwortung stehlen will. Fettchenhauer trage nicht zuletzt die moralische Verantwortung für die Arbeiter, so die anarcho-syndikalistische Gewerkschaft. Bauherr Harald Huth hingegen, der rund eine Milliarde in das Einkaufszentrum investiert hat, beschwichtigte die neue Negativschlagzeile und äußerte sich dem rbb gegenüber mit »alles wird gut, auch ohne den bisherigen Generalunternehmer«. Für die FAU ist dagegen klar: »Harald Huth schwebt auf einer Wolke der Verantwortungslosigkeit«, so Nina Matzek, Sekretärin der FAU.

»Ich bezweifle sehr, dass Huth den Protest so ›gut‹ findet, insbesondere, wenn er bis Weihnachten andauert«, sagt Matzek. Auch die Brandschutzmängel des rund 80 000 Quadratmeter großen Einkaufszentrums seien dem rbb zufolge noch nicht behoben. Die Behörden hätten zum Beheben der Mängel eine Nachfrist bis zum 17. Dezember gesetzt. Die Basisgewerkschaft bereitet nun juristische Schritte gegen den Investor vor, sollte dieser keine Lösungsbereitschaft signalisieren.