Gute Nachricht für Seifhennersdorf

Bundesverfassungsgericht: Sachsens Schulgesetz ist teilweise verfassungswidrig

Schulstreit im südöstlichsten Zipfel Sachsens: Eine Stadt begehrt gegen eine Entscheidung des Landkreises auf. Ein Gerichtsbeschluss sorgt nun für neue Hoffnung.

Karlsruhe/Seifhennersdorf. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorschrift in Sachsens Schulgesetz teils für verfassungswidrig erklärt. Die im Paragraf 23a festgeschriebene Schulnetzplanung auf Kreisebene verstoße gegen das garantierte Recht der kommunalen Selbstverwaltung, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Städte und Gemeinden müssten mitentscheiden können, wenn es um die Schließung von Grund- und Hauptschulen gehe.

Sachsens Kultusministerium kündigte in einer ersten Stellungnahme an, dass es zunächst die schriftliche Begründung der Entscheidung abwarten wolle. Diese mü...


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