Erfolgreiche Klage gegen Telekom-Börsengang

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Karlsruhe. Im größten Anlegerschutzprozess Deutschlands haben die Kläger vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht erkannte im sogenannten Verkaufsprospekt für den dritten Börsengang des einstigen Staatsunternehmens im Jahr 2000 einen schwerwiegenden Fehler, wie der BGH am Donnerstag mitteilte. In diesem Punkt muss das Musterverfahren um rund 80 Millionen Euro Schadenersatz vom Oberlandesgericht Frankfurt neu entschieden werden. Insgesamt rund 17 000 Kläger werfen der Telekom vor, sie in die Irre geführt zu haben. Sinkende Aktienkurse hatten ihnen zum Teil hohe Verluste eingebrockt. dpa/nd

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