Achtung, eine Rakete ist im Anflug!

In zwei Wochen ist hohe Zeit beim Silvesterfeuerwerk

  • Lesedauer: 2 Min.
In zwei Wochen heißt es wieder: Prosit Neujahr! Für viele Feiernde gehört das Feuerwerk ebenso zum Jahreswechsel wie ein Glas Sekt zum Anstoßen oder das obligatorische Bleigießen.

Ein Drittel der Bevölkerung hat im vergangenen Jahr Feuerwerkskörper gekauft. Bei den 16- bis 29-Jährigen waren es sogar 45 Prozent. Das ergab eine im Auftrag von ERGO durchgeführte Umfrage von Ipsos.

Zum richtigen Umgang und Versicherungsschutz
  • Die Knallkörper möglichst weit von sich wegwerfen - aber natürlich nicht blindlings oder in Richtung anderer!
  • Auf keinen Fall darf man Böller in der Wohnung oder in einer Menschenmenge verwenden.
  • Blindgänger kein zweites Mal zünden, sonst gehen sie in nächster Nähe wieder hoch.

 

  • Auch die Risiken für Haus und Wohnung in der Silvesternacht sind beträchtlich. Deshalb ist es wichtig, alle brennbaren Gegenstände von Balkon oder Terrasse zu räumen, damit sie nicht von Raketen in Brand gesetzt werden.
  • Haben Feuerwerkskörper Feuer- oder Explosionsschäden am Haus, Dach oder auch am Briefkasten verursacht, tritt die Wohngebäudeversicherung in Kraft.
  • Eine verirrte Rakete, die durch das offene Fenster oder die Balkontür saust, ist ein Fall für die Hausratversicherung. Denn diese kommt für Schäden an der Einrichtung auf, die durch Feuer oder Löschwasser entstehen.
  • Von Raketen beschädigte Wintergärten oder Sonnenkollektoren werden über die Glasversicherung erstattet.
  • Direkt gegen das Auto abgefeuerte Raketen hinterlassen fast immer bleibende Spuren an der Karosserie. Daher ist es am sichersten, Feuerwerk nicht in der Nähe von Autos zu zünden.
  • Wer in der Silvesternacht mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Fenster unbedingt geschlossen halten.
  • Wird das Fahrzeug dennoch beschädigt, haftet der Verursacher. Oft kann dieser jedoch nicht mehr ausfindig gemacht werden. In diesem Falle springt die Teilkaskoversicherung des Autobesitzers ein. Sie kommt für Brand- und Explosionsschäden sowie für kaputte Scheiben auf.
  • Wer eine Vollkaskoversicherung hat, ist auch im Falle mutwilliger Beschädigung durch unbekannte Feuerwerkszünder - sogenannte Vandalismusschäden - abgesichert. ERGO/nd

 

 

Leichtsinn und Übermut mit gesundheitlichen Folgen

Die Kehrseite: Durch Leichtsinn und Übermut kommt es gerade in der feuchtfröhlichen Silvesternacht häufig zu Verletzungen und zahlreichen Schäden. Fast jeder Vierte hat es schon einmal erlebt, dass durch Feuerwerkskörper versehentlich eine Person verletzt wurde oder ein Sachschaden entstanden ist.

Jedes Jahr tragen bis zu 8000 Menschen in Deutschland eine plötzliche Hörminderung oder einen Tinnitus aus der Silvesternacht davon. Silvesterknaller explodieren mit einer Lautstärke von bis zu 175 Dezibel. Dieser Wert entspricht in etwa dem eines Presslufthammers oder eines Düsenjets. Bei Raketen, die am Himmel explodieren, besteht nur wenig Grund zur Besorgnis. Gesundheitsschädlich wird es dagegen, wenn Signalpistolen oder Böller in nächster Nähe abgefeuert werden oder detonieren.

Grundsätzlich gilt: Hierzulande dürfen nur Feuerwerkskörper verkauft werden, die die Schmerzgrenze von 120 Dezibel nicht überschreiten. Feierfreudige sollten daher die Finger von Billigraketen lassen. Sie können erheblich lauter sein.

Woran erkennt man sicheres Silvester-Feuerwerk?

Sichere Kracher erkennt man an dem Prüfsiegel »BAM«, das die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergibt. Dieses Prüfzeichen zeigt an, dass der Knallkörper für den deutschen Markt zugelassen ist.

Ist der Feuerwerkskörper darüber hinaus mit »P I« gekennzeichnet, bedeutet dies, dass ihn auch Jugendliche zünden dürfen. Das Kürzel P I bekommen zum Beispiel Knallerbsen, Wunderkerzen sowie Gold- und Silberregen. Zur Kategorie P II gehören Böller, Batterien und Raketen. Feuerwerkskörper mit »BAM-P II«-Kennzeichnung sind nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Das Zulassungszeichen ist auf der Verpackung oder dem Feuerwerkskörper zu finden. ERGO/nd

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