Winterreifenpflicht nur auf winterlichen Straßen

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Ich bin verunsichert, was Winterreifenpflicht bedeutet. Muss ich beim ersten Schneefall mit Winterreifen fahren? Werner S., Erfurt

Bei erster Schneeglätte und Glatteis sind - so wie Sie - viele Autofahrer verunsichert, ob Winterreifen nun Pflicht sind oder nicht. Eine durchgehende Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Experten empfehlen jedoch Winterreifen für den Zeitraum von Oktober bis Ostern.

Wer sein Auto auch bei Eis und Schnee fahren will, muss es mit Winterreifen ausrüsten - so steht es zumindest in der Straßenverkehrsordnung. Ansonsten kann dies im schlimmsten Fall bedeuten, dass die Kaskoversicherung im Schadenfall einen Teil der Leistung einbehält.

In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf den Straßen herrschen, mit Fahrzeugen gefahren werden darf, die mit sogenannten M+S-Reifen an den Antriebsachsen ausgestattet sind.

Ist man bei der oben beschriebenen Witterung noch mit Sommerreifen unterwegs, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Darauf verweist der Bund der Versicherten (BdV). Verursacht man unter diesen Gegebenheiten einen Unfall, prüft die Versicherungsgesellschaft, ob man grob fahrlässig gehandelt hat. Die Folgen: Hat man einen Schaden an seinem eigenen Auto verursacht, also einen Vollkaskoschaden, kann es zu einer Leistungskürzung kommen.

Es ist daher ratsam, immer nur Tarife abzuschließen, die im Bereich der Kaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und damit einer Leistungskürzung verzichten. Wenn man neben dem eigenen Fahrzeug auch noch ein anderes Auto beschädigt, kann der Haftpflichtversicherer unter Umständen Zahlungen, die er an den Unfallgegner geleistet hat, bis zu einer Höhe von 5000 Euro zurückverlangen. BdV/nd

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