Urlaub bleibt bei Jobwechsel bestehen

Bundesgericht urteilt zugunsten eines Beschäftigten

Erfurt. Wechseln Beschäftigte innerhalb eines Jahres den Job, können sie bei der neuen Firma grundsätzlich den noch verbliebenen Urlaub aus der alten Beschäftigung beanspruchen. Der Beschäftigte müsse aber nachweisen, wie viele Urlaubstage er bei dem alten Unternehmen bereits genommen hat, urteilte am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG). Doppelt Urlaub gibt es trotz gesetzlichem Urlaubsanspruch aber auch nicht.

Geklagt hatte ein in einem Lebensmittelmarkt Beschäftigter. Als der Mann arbeitsu...


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