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Berlin klagt gegen Zensus 2011

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Senat will die Verfassungsmäßigkeit der Volkszählung Zensus 2011 vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Das hat die rot-schwarze Koalition am Dienstag auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Frank Henkel (CDU) beschlossen. Die vom Senat eingesetzte Arbeitsgruppe Zensus hat nach eingehender Prüfung schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Stichprobenverfahren des Zensus 2011, heißt es.

Bemängelt wird vor allem, dass die wesentliche methodisch-statistische Grundlage des Zensus 2011, nämlich das Stichprobenverfahren, weder gesetzlich geregelt noch wirksam veröffentlicht wurde. Daher sind die auf dem Stichprobenverfahren beruhenden Zensusergebnisse nicht valide zu begründen, so die Argumentation des Landes.

Die Ergebnisse des Zensus 2011 hatten Berlin damals überrascht: Die Statistiker stellten fest, dass in der Hauptstadt rund 180 000 Einwohner weniger lebten als zuvor angenommen. Pro Jahr bekommt der Stadtstaat deswegen rund 470 Millionen Euro weniger aus dem Länderfinanzausgleich. Bei der Klage gehe es nun weniger um rückwirkende finanzielle Auswirkungen, betonte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD). Vor allem erhoffe er sich bessere Verfahren beim anstehenden Zensus 2021, der ab dem kommenden Jahr vorbereitet werde. nd/dpa

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