Regierung belässt es bei Mini-Reform

Erbschaftsteueraufkommen soll nicht steigen

Der Niederlage etwas Positives abgewinnen - so lautet das Motto der Großen Koalition, nachdem das Verfassungsgericht am Mittwoch das Erbschaftsteuergesetz in Teilen für grundgesetzwidrig erklärte. »Die Bundesregierung begrüßt die jetzt geschaffene Rechtsklarheit«, erklärte Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU), der bei der mündlichen Verhandlung im Juli noch vehement für die geltenden Regelungen gekämpft hatte. »Nach sorgfältiger Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe wird der Gesetzgeber über eine notwendige Neuregelung entscheiden.«

Dafür kann sich die Regierung aber nicht unbegrenzt Zeit lassen - Karlsruhe hat dem Gesetzgeber eine Frist bis 30. Juni 2016 für die Neuregelungen gesetzt. Diese, heißt es im Urteil, könnten auch »rückwirkend« Anwendung finden.

Was geändert werden muss, haben die Verfassungsrichter detailliert vorgegeben. Unternehmen, die Arbeitsplätze über mindestens fünf Jahre erhalten, können zwar ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.