Abgewiesener Afrikaner erhält Schmerzensgeld
Gericht: Münchner Club darf Besuchern den Einlass nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft verweigern
25 Diskotheken, 20 mal: Du kommst hier nicht rein. Ein Mann aus Burkina Faso wollte das so nicht hinnehmen und zog gegen Münchner Diskotheken vor Gericht. Das Amtsgericht gab ihm nun recht.
München. Eine Münchner Diskothek muss einem Mann aus Afrika Schmerzensgeld zahlen, weil er vom Türsteher abgewiesen wurde. Das Amtsgericht München verurteilte den Club am Mittwoch zu einer Zahlung von 500 Euro. »Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, dem Kläger aufgrund seiner ›Rasse‹ oder seiner ethnischen Herkunft den Einlass in die Diskothek ›Herzblut‹ zu verweigern«, entschied das Gericht. Außerdem muss der Club die Anwaltskosten des Klägers übernehmen. Der aus Burkina Faso stammende Hamado...
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