Heidengeld für Würdenträger

Humanistische Union: Niedersachsen soll die staatliche Kirchenfinanzierung einstellen

Bereits die Weimarer Verfassung sah ein Gebot für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vor. Das Grundgesetz hat diese Vorgabe übernommen. Doch noch immer werden viele Millionen gezahlt.

Das Land Niedersachsen soll die staatliche Finanzierung der Kirchen einstellen und damit endlich einen Auftrag des Grundgesetzes erfüllen. Das hat die Humanistische Union (HU) anlässlich der in dieser Woche laufenden Haushaltsberatungen im niedersächsischen Landtag verlangt. Mit einer entsprechenden Forderung hatte sich die Bürgerrechtsorganisation bereits Anfang Dezember an die im Landtag vertretenen Fraktionen gewandt. »Es gab aber von keiner Partei eine Antwort«, sagte der Staat/Kirche-Experte der HU, Johann-Albrecht Haupt, dem »nd«.

Konkret bemängelt die Humanistische Union die vom Land Niedersachsen - wie auch von allen anderen Bundesländern - erbrachten sogenannten Staatsleistungen. Das sind jährlich steigende Beiträge an die evangelische und die katholische Kirche für die Bezahlung der Bischöfe, Pfarrer sowie der Kirchenverwaltung. Von (umgerechnet) drei Millionen Euro im Jahr 1949 sind diese Zahlungen in Niedersachsen ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.