Karlsruhe kippt Steuerrabatt für Firmenerben

Unternehmensprivilegien sind laut Urteil teilweise verfassungswidrig

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Karlsruhe. Teile der Vergünstigungen für Unternehmen im Erbschaftsteuerrecht verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. »Die Privilegierung betrieblichen Vermögens ist unverhältnismäßig«, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Der Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2016 die Vorschriften ändern. Am stärksten werden Großunternehmen betroffen sein. Dass sie sich in kleinere Einheiten aufspalten und auf mehreren Stufen Verwaltungsvermögen unterbringen können, um Steuern zu sparen, habe nichts mehr mit dem Ziel zu tun, Familienbetriebe zu begünstigen und Arbeitsplätze zu erhalten, sagte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof. Im einzelnen mahnten die Karlsruher Richter an, dass die Vergünstigungen im Erbschaftsteuerrecht auf kleine und mittlere Familienunternehmen beschränkt bleiben. Zudem ist es unzulässig, dass Unternehmen mit 50 Prozent Finanzvermögen von den Privilegien profitieren. nd/Agenturen Seite 5

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