Gentechnik kann Ländersache werden

Bundestag debattiert über Grünen-Antrag zu nationalen Anbauverboten

Es war das letzte Thema, das 2014 im Bundestag aufgerufen wurde: die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gentechnik. Soll es ein nationales Anbauverbot geben oder sollen die Länder entscheiden?

Seit 2010 ringt die Europäische Union um einen Kompromiss zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Zuletzt stimmte der Umweltausschuss des EU-Parlaments einem Kompromiss zu, der nationale Anbauverbote (Opt-out-Regelung) erleichtert. Streit gab es bis zum Schluss über das Mitspracherecht von Saatgutkonzernen, dieses ist jetzt nur noch optional. Im Januar soll das Europaparlament abschließend die Reform beschließen.

Wie die Regeln in Deutschland umgesetzt werden, ist weiter offen. Die Umwelt- und die Agrarminister der Länder haben sich für eine bundeseinheitliche Umsetzung der nationalen Anbauverbote ausgesprochen. Möglich ist aber auch, dass die Entscheidung den einzelnen Bundesländern überlassen wird.

Für die Kritiker würde ein solcher »Flickenteppich« den »Rückschritt in die Kleinstaaterei« bedeuten, so Harald Ebner, Abgeordneter der Grünen am Freitag im Bundestag. ...


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