Beschluss zu Elternschaft
Kind von Leihmutter kann anerkannt werden
Karlsruhe. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können künftig leichter ein Kind von einer im Ausland lebenden Leihmutter austragen lassen. Das geht aus einem am Freitag vom Bundesgerichtshof veröffentlichten Beschluss hervor. Hat ein ausländisches Gericht die Elternschaft des deutschen Paares trotz Leihmutter anerkannt, müssen die hiesigen Behörden veranlassen, dass die Auslandsgeburt und die Lebenspartner als Eltern im Geburtenregister eingetragen werden, entschieden die Richter.
Bei der Leihmutterschaft wird eine Eizellspende künstlich befruchtet und einer Leihmutter eingesetzt. In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten.
Im jetzt entschiedenen Fall wollten zwei schwule Berliner ein Kind. In den USA fanden sie eine Leihmutter. Mit dem Samen eines der Männer wurde eine anonyme Eizellspende künstlich befruchtet. Die Leihmutter trug das Kind aus. Ein kalifornisches Gericht erklärte das schwule Paar als Eltern. epd/nd
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