Flickenteppich dank Lobbygruppen

Für viele Niedrigstlohnbeschäftigte wird die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro die Stunde ab 2015 noch nicht gelten

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Trotz Mindestlohn können Zeitungssteller ab dem 1. Januar noch mit 6,38 Euro abgespeist werden. Auch vor Altersarmut schützt die gesetzliche Lohnuntergrenze nicht.

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Arbeitszeitstunde war die zentrale Forderung der SPD im Bundestagswahlkampf 2013. Und es war auch die unverhandelbare Bedingung der Partei für die Bildung einer Großen Koalition mit der CDU/CSU. Das Gesetz trat am 16. August in Kraft und wird am 1. Januar 2015 wirksam.

Doch Interventionen des Koalitionspartners und diverser Lobbygruppen haben im Laufe des Gesetzgebungsprozesses trotz heftiger Proteste von Gewerkschaften und Sozialverbänden dafür gesorgt, dass von der ursprünglichen Intention des Gesetzes - jedem Beschäftigten einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu garantieren - nur ein Flickenteppich übrig geblieben ist. Denn es gibt zahlreiche Ausnahmereglungen. Unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Ausbildung werden ebenso ausgeklammert wie Langzeiterwerbslose in den ersten sechs Monaten eines neuen Beschäftigungsverhältnisses und Pflichtpraktikanten. Fer...


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