Mexiko sí, Kuba no

Martin Ling über Maßstäbe in der Entwicklungszusammenarbeit

  • Martin Ling
  • Lesedauer: 2 Min.

Stand 2014 gilt: Einer entwicklungs- und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Mexiko steht nichts im Wege, einer mit Kuba schon. Nach wie vor hält die deutsche Bundesregierung an der Umsetzung eines 2011 vereinbarten Polizeiabkommens mit Mexiko fest. Dabei sollen unter anderem Bundespolizisten von deutschen Beamten ausgebildet werden. In Mexiko weiß zwar jedes Kind, dass auch Bundespolizisten nicht frei von Menschenrechtsverbrechen sind, in der Bundesregierung stellt man sich bis dato taub. Allzu lange dürfte das Verweigern der Realität aber nicht mehr dauern: Die seriöse mexikanische Zeitung »Proceso« hat unter Berufung auf einen Bericht des mexikanischen Innenministeriums geschrieben, dass die Bundespolizei und der mexikanische Geheimdienst zu jeder Zeit darüber informiert waren, was mit den 43 am 26. September verschleppten Studenten passiert ist. Ein Kurswechsel der Bundesregierung in Sachen Mexiko ist überfällig.

Was für Mexiko gilt, gilt umgekehrt auch für Kuba: Von selbst ist das Entwicklungsministerium (BMZ) nicht auf die Idee gekommen, die 2003 nach einer Verhaftungswelle gegen Dissidenten auf Eis gelegte Zusammenarbeit wieder aufzunehmen. Doch nach dem überraschenden Kurswechsel der USA in der Kuba-Politik erwägt die Bundesregierung laut BMZ die »Wiederaufnahme der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kuba«. Würde das BMZ der Effektivität der Entwicklungszusammenarbeit besonderes Augenmerk beimessen, hätte Kuba ohnehin nie sanktioniert werden dürfen, denn an der »Guten Regierungsführung« Havannas in entwicklungspolitischen Belangen besteht kein vernünftiger Zweifel. Vernunft steht in der interessengeleiteten Entwicklungspolitik freilich nicht an erster Stelle.

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