Seifenoper Mindestlohn

Bundesagentur widerspricht Angstmache von Unternehmen: Keine Entlassungen

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Berlin. Mit dem Jahr 2014 geht zugleich die Zeit zu Ende, da es in Deutschland keinen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn gab. Der Gebäudereiniger, dessen Job seit Jahren gern als Beispiel für den Niedriglohnbereich stand, ist dem Mindestlohn schon seit ein paar Jahren einen Schritt voraus. Doch die Gewerkschaften rechnen damit, dass vier bis fünf Millionen Beschäftigte vom Mindestlohn profitieren werden. Die Unternehmerseite hat bis zuletzt nicht aufgehört, vor der Einführung des Mindestlohnes zu warnen. In einer kürzlich veröffentlichten Umfrage des Münchner Ifo-Instituts gaben 22 Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Unternehmen an, voraussichtlich mit Personalabbau reagieren zu müssen. Das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit erwartet hingegen keinen gravierenden Personalabbau wegen des gesetzlichen Mindestlohns. Es lägen bisher keine belastbaren Hinweise vor, dass Unternehmen deswegen zusätzlich Stellen abbauen könnten, sagte der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Joachim Möller, gegenüber der »Berliner Zeitung«.

Effektiv arbeitende Lobbyistengruppen sowie der Koalitionspartner der SPD in der Großen Koalition, die CDU/CSU, sorgten immerhin dafür, dass vom ursprünglichen Vorhaben, mit dem Gesetz jedem Beschäftigten einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu garantieren, nur ein Flickenteppich übrig geblieben ist. Einen Mangel des Gesetzes sehen Fachleute auch darin, dass der Begriff »Mindestlohn« nicht eindeutig definiert wird. So böten Zuschläge, Urlaubsgeld oder andere Leistungen Unternehmen viel Raum für »Kreativität«, den Mindestlohn kleinzurechnen, meint Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung im nd-Gespräch. nd/Agenturen Tagesthema Seite 2

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